Angebote & Ablauf

Meine Angebote der Online-Ernährungsberatung und der Krankenkassenzuschuss

Du sollst vorher wissen, worauf du dich einlässt. Wir starten mit einem kostenlosen 30-minütigen Kennenlernen. Danach bekommst du einen schriftlichen Kostenvoranschlag – keine versteckten Gebühren, keine Vertragsbindung.

Meine Angebote

Dein persönliches Angebot bekommst du nach dem Kennenlernen schriftlich – passend zu deinem Anliegen und Umfang. Bei Ernährungstherapie mit ärztlicher Empfehlung kann deine Krankenkasse einen Zuschuss gewähren; ob und in welcher Höhe, entscheidet die jeweilige Krankenkasse. Mehr zu emotionalem Essen findest du auf der ausführlichen Themenseite. Die 3-Monats-Begleitung ist meine beliebteste Wahl für alle, die wirklich etwas verändern wollen – mit wöchentlicher Struktur und direkter Unterstützung über die App.

Einzelberatung

Erstgespräch 60 Min. · Folgetermine 45 Min.

Eine flexible Einzelsitzung per Video-Call. Wir schauen gemeinsam auf deine Situation – emotionales Essen, Gewicht oder Ernährung – und du bekommst konkrete nächste Schritte. Bei längerer Begleitung läuft die Betreuung zwischen den Terminen über eine App.

  • Ohne Vertragsbindung
  • Individuell nach Bedarf buchbar
  • Schriftliche Zusammenfassung
  • Bei Dauerbegleitung: App-Betreuung zwischen den Terminen
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Beliebteste Wahl

3-Monats-Begleitung

3 Monate intensive Begleitung

Meine beliebteste Wahl für nachhaltige Veränderung: wöchentliche Check-ins, persönliche Ernährungspläne, App-Betreuung und direkte Unterstützung innerhalb von 24 Stunden.

  • Wöchentliche Check-ins
  • App-Betreuung
  • Tracking-Möglichkeit (z. B. Hunger, Stimmung, Schlaf)
  • Ernährungsplan auf dich abgestimmt
  • 2 Video-Calls pro Monat
  • Unterstützung innerhalb von 24 Stunden
Begleitung anfragen

Betriebliche Gesundheitsförderung anfragen

Du möchtest dein Team bei Ernährung, Bewegung und Wohlbefinden unterstützen? Schick mir eine kurze Anfrage – ich melde mich mit einem passenden Angebot zurück.

Zuschuss der Krankenkasse – so läuft es ab

Ernährungstherapie kann bei medizinischer Notwendigkeit bezuschusst werden. Der Weg ist immer derselbe:

1. Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Für Mukoviszidose und seltene angeborene Stoffwechselerkrankungen erfolgt die Verordnung als Heilmittel. Bei anderen ernährungsbedingten Erkrankungen stellt die Ärztin oder der Arzt eine Empfehlung bzw. Notwendigkeitsbescheinigung aus; die Krankenkasse entscheidet über einen freiwilligen Zuschuss.

2. Kennenlernen bei mir

Wir klären dein Anliegen und den Umfang der Therapie – kostenlos und unverbindlich.

3. Kostenvoranschlag von mir

Du bekommst einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Umfang, Terminen und Preisen.

4. Kostenzuschuss bei der Krankenkasse anfragen

Du reichst Bescheinigung und Kostenvoranschlag ein. Der Zuschuss ist eine Kann-Leistung nach § 43 SGB V – die Höhe entscheidet deine Kasse.

Hinweis: Der Zuschuss ist eine Kann-Leistung nach § 43 SGB V. Höhe und Anzahl der bezuschussten Termine legt deine Krankenkasse fest – ich unterstütze dich mit allen Unterlagen. Die Vorlage für die Notwendigkeitsbescheinigung findest du auf der Startseite im Abschnitt Krankenkasse.

Häufige Fragen zu Angeboten & Abrechnung

Noch unsicher? Lass uns sprechen.

30 Minuten, kostenlos und ohne Verpflichtung – danach weißt du genau, was dich erwartet und was es kostet.

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